Untergründe & Techniken

Muss vor dem Streichen geschliffen werden?

Bei Glattputzen ohne Weissputze und bei Trockenbauflächen gehört das Schleifen laut Merkblatt Nr. 91 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands in vielen Fällen zur korrekten Ausführung. [1] Bei Weissputz ist es die Ausnahme, und wenn doch geschliffen wird, dann leicht und mit Körnung P 240 oder feiner. [1] Bezahlt wird es gesondert. [1]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Vier Angaben aus zwei Merkblättern

weiche, zwei fragen und drei ausgängeIst die Fläche ein Weissputz?Nimmt sie Wasser auf?nein, anderer UntergrundjajaneinSchleifen gehört oftdazuNicht anschleifenP 240 oder feinerGilt für Innenflächen. Über die Körnung entscheidet der Betrieb nach der Prüfung am Objekt.
Der Weg bildet die Regeln aus zwei SMGV-Merkblättern ab und ersetzt die Prüfung am Objekt nicht: Ob eine Fläche Wasser aufnimmt, zeigt erst die Benetzungsprobe. Der hervorgehobene Ausgang ist der überraschende, denn dort wird gerade die einwandfrei geglättete Fläche angeschliffen.Verzweigung nach den SMGV-Merkblättern Nr. 91, Artikelnummer 2456, Stand Dezember 2025, Kapitel 1.4 und 4.1, sowie Nr. 92, Artikelnummer 2451, Stand Juli 2022, Kapitel 2.2.

Zwei Körnungen für zwei verschiedene Zwecke

In denselben Verbandsunterlagen stehen zwei Körnungsangaben, und sie liegen weit auseinander. Merkblatt Nr. 92 nennt für die Prüfmethode P 3, das Aufrauen und Benetzen, als Prüfgerät ein grobes Schleifpapier der Körnung P 60 bis P 80. [2] Das ist eine Prüfung auf Sinterschichten und keine Arbeitsvorbereitung; wofür sie sonst noch dient, steht unter Altanstrich entfernen. Für die Arbeit an der Fläche nennen beide Merkblätter P 240 oder feiner. [1][2]

Grobes Schleifpapier verursacht auf einem Weissputz Kratzer, die sich nach der Beschichtung in der Oberfläche abzeichnen. [1]

Der Grund steht im selben Kapitel: Die Glätteschicht der Oberfläche darf durch das Anschleifen nicht zerstört werden. [1] Was einmal durchgeschliffen ist, lässt sich nicht mehr mit Farbe zudecken, sondern nur noch spachteln, und dann steht die Fläche wieder am Anfang. Deshalb hält Merkblatt Nr. 91 auch für den Sonderfall fest: Ein Schleifen von Fehlstellen in Weissputzflächen sei nur zu tolerieren, wenn die geschliffenen Stellen nachträglich gespachtelt und grundiert werden. [1] Welche Vorbehandlung dann daraufkommt, steht unter Grundierung, Tiefgrund und Haftgrund.

Geschliffen wird die glatte Wand, nicht die raue

Der Satz, der die Sache auf den Kopf stellt, steht im Merkblatt Nr. 91 unter den Vorarbeiten:

«Nicht saugende Weissputzflächen können zu Haftungsproblemen der Beschichtungen führen. Werden diese eigentlich perfekten Oberflächen mit einem Schleifpapier Körnung P 240 oder feiner leicht angeschliffen, erhöht sich die Saugfähigkeit und das Problem ist in der Regel gelöst.» [1]

Ein Weissputz wird geglättet, bis er glänzt. Genau dieser Glanz kann bedeuten, dass die Fläche kein Wasser mehr aufnimmt, und eine Farbe, die nicht ein wenig einziehen kann, haftet schlechter. Das leichte Anschleifen öffnet die Oberfläche wieder. Merkblatt Nr. 92 nennt dieselbe Massnahme mit derselben Körnung und stellt einen Hinweis daneben, der in der Praxis Streit vermeidet: Der Glanz optimal geglätteter Weissputzflächen werde sehr oft mit einer Sinterschicht verwechselt, obwohl solche Flächen trotz schwacher Saugfähigkeit in der Regel kein Problem darstellen. [2]

Ob eine Fläche wirklich zu wenig saugt, zeigt die Benetzungsprobe und nicht der Augenschein. Wie der Betrieb das prüft und protokolliert, steht unter Untergrundprüfung.

Die sieben Regeln des Verbands

Merkblatt Nr. 91 stellt für das Anschleifen nicht saugender Weissputzflächen sieben nummerierte Regeln auf. Sie lauten: nur Schleifpapier mit Körnung P 240 oder feiner verwenden, nur mit leichtem Druck anschleifen, die Glätteschicht nicht zerstören und keine Kratzer verursachen, die Wirksamkeit mit der Benetzungsprobe überprüfen, eine Musterfläche anfertigen, das Oberflächenfinish auf Kratzer überprüfen, und gegebenenfalls eine Grundbeschichtung applizieren. [1]

Bemerkenswert an dieser Liste sind die Regeln vier bis sechs. Drei von sieben Schritten sind Kontrollen, keine Arbeitsgänge, und einer davon verlangt eine Musterfläche, also eine Fläche, die vorher gemeinsam beurteilt wird. Wer sein Angebot liest und dort nur «Wände anschleifen» findet, kennt sechs dieser sieben Schritte nicht.

Wo Schleifen zur Reparatur gehört

An drei weiteren Stellen taucht das Schleifen in den Merkblättern auf, und jedes Mal steht es nicht allein. Zur Standardverspachtelung Q2 gehört nach Merkblatt Nr. 85, die verspachtelten Bereiche nötigenfalls zu schleifen; was hinter dem Kürzel steckt, steht unter Spachtelqualität Q1 bis Q4. [3] Pusteln, die aus zu feuchtem Raumklima entstehen, müssen nach Merkblatt Nr. 91 abgeschliffen, überglättet und grundiert werden. [1] Striemen und Rollerzüge, also das Aufbrennen einer Beschichtung auf zu stark und ungleichmässig saugendem Untergrund, müssen abgeschliffen und mit einer auf die Erstbeschichtung abgestimmten Grundbeschichtung grundiert werden. [1]

Dreimal dasselbe Muster: schleifen, dann ausgleichen, dann grundieren. Ein Angebot, das nur den ersten der drei Schritte führt, beschreibt einen halben Arbeitsgang. Fürs Entfernen einer alten Beschichtung gilt das Muster übrigens nicht; dafür nennt Merkblatt Nr. 91 das Abfräsen und ein neues Verputzen, und das ist etwas anderes als Schleifen. [1]

Zu Schleifstaub und zum Schutz davor sagen die drei gelesenen Merkblätter nichts. Wir haben ihre Volltexte am 13. August 2026 nach den Zeichenfolgen «Staub», «Atem», «Maske» und «Absaug» durchsucht; der einzige Treffer betrifft die Staubentwicklung als Erkennungsmerkmal einer mehlenden Oberfläche, siehe Kreiden. Für alte Anstriche gibt es dagegen belegte Gesundheitsangaben, siehe Bleifarbe in Altanstrichen und Asbest in Altbauten.

Bezahlt wird es gesondert

Der Satz steht ohne Umschweife am Ende des Kapitels über das Anschleifen:

«Das Anschleifen von nicht saugenden Weissputzflächen ist eine nicht inbegriffene Leistung.» [1]

Daraus folgt eine Verkehrung, die kaum jemand erwartet: Je besser die Gipserarbeit geglättet ist, desto eher fällt beim Maler zusätzliche, gesondert zu vergütende Arbeit an. Aus einer hohen Qualitätsstufe lässt sich der Malerpreis deshalb nicht ableiten. Das Merkblatt zieht daraus einen Rat an den Betrieb, der sich auch als Rat an dich lesen lässt: Der Aufwand notwendiger Vorarbeiten sei in jedem Fall vor der Arbeitsausführung zu besprechen. [1] Wer das Merkblatt herausgibt, steht unter SMGV.

Ob der Normpositionen-Katalog eine eigene Position für das Anschleifen führt, ist für diesen Eintrag nicht geprüft worden; kein Heft wurde beschafft.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Was in der Position stehen muss

Eine Zeile «Untergrund schleifen» sagt zu wenig, weil sie drei verschiedene Arbeiten meinen kann: das leichte Anschleifen einer glatten Fläche, das Abschleifen einer Störung mit anschliessendem Überglätten, oder das Glätten einer Spachtelung. Frag deshalb nach, welche Flächen gemeint sind, was nach dem Schleifen darüberkommt, und ob die Position als inbegriffen oder als zusätzlich geführt wird. Steht sie gar nicht auf dem Blatt, ist das bei Weissputz die Regel und kein Versehen.

Die zweite Angabe, die zwei Angebote vergleichbar macht, ist der Befund, aus dem der Bedarf folgt. Ein Betrieb, der die Benetzungsprobe gemacht hat, kann sagen, ob die Fläche saugt; einer, der nur hingeschaut hat, rät. Wie eine Offerte aufgebaut sein muss, damit sich das erkennen lässt, steht auf ihrer eigenen Seite.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Merkblatt Nr. 91 «Beschichtungen auf geglättete Putze und verspachtelte Trockenbauflächen», Artikelnummer 2456, Stand Dezember 2025, 24 Seiten. Fachverband, Schweiz, Primärquelle, Volltext gelesen. Für diesen Eintrag selbst geladen und lokal aus dem Textlayer extrahiert. Verwendet sind die Kapitel 1.4, 3.3.1, 3.3.2, 4.1 und 4.4. Das Merkblatt erhebt selbst keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Allgemeingültigkeit. Abgerufen am 13.08.2026.
  2. SMGV: Erarbeitet von der GTK/M Gemeinsame Technische Kommission für das Malergewerbe: Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden», Artikelnummer 2451, Stand Juli 2022, 28 Seiten, gestützt auf die Norm SIA 257, Ausgabe 2021. Fachverband, Schweiz, Primärquelle, Volltext gelesen. Verwendet sind die Kapitel 2.2 und 2.3. Die dort abgedruckten Originaltexte der Norm SIA 257 sind Zitate zweiter Hand; der Normtext selbst wurde nicht beschafft. Achtung bei Spiegelungen dieses Merkblatts auf Herstellerseiten: Im Umlauf ist auch eine überholte Ausgabe von Juli 2018, die sich auf die Normausgabe 2005 stützt. Verwendet ist hier ausschliesslich die Ausgabe Juli 2022, geprüft am Impressum und an der Dateigrösse. Abgerufen am 13.08.2026.
  3. SMGV und SVGG Schweizerischer Verband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie: Merkblatt Nr. 85 «Oberflächengüten von geschlossenen Plattensystemen und Masstoleranzen im Trockenbau», Artikelnummer 2966, Impressum-Datum November 2017, 12 Seiten. Fachverband, Schweiz, Primärquelle. Verwendet für einen einzigen Halbsatz aus der Beschreibung der Qualitätsstufe Q2. Dokumentierte Abweichung: Die Shopseite des Verbands nennt als Ausgabe 06.2007, das Impressum des PDF nennt November 2017; hier gilt das Impressum des gelesenen Dokuments. Abgerufen am 13.08.2026.
  4. SMGV: Shopseite Merkblatt Nr. 92 «Prüfmethoden gemäss SIA 257», Artikelnummer 2451. Fachverband, Schweiz. Belegt, dass das Merkblatt gratis zum Download bereitsteht; die Druckversion kostet 30.60 CHF, für Mitglieder 10.20 CHF. Abgerufen am 13.08.2026.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.

In eigener Sache

Offengelegt sei, dass dieses Lexikon zu einem Portal gehört, das Offertanfragen an Malerbetriebe weiterreicht und dafür bezahlt wird. Je genauer die Vorarbeiten auf dem Blatt stehen, desto eher vergleichst du, und der Vergleich ist unser Geschäft. Dass das Anschleifen gesondert bezahlt wird, entnehmen wir dem Merkblatt Nr. 91 und nicht unserem eigenen Vorteil.

Steht auf deinem Blatt nur eine Summe für die Wandflächen, lässt sich daraus nicht ablesen, welche Vorarbeit eingerechnet ist. Frag dieselbe Fläche auf malerofferte.ch bei einem zweiten Betrieb an und verlange die Vorarbeiten in eigenen Zeilen.

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