Mieten, Auszug & Schäden

Eine Wand vergilbt auch ohne Rauch

Vergilbt eine Innenwand, muss kein Tabak im Spiel sein. Schweizer Verbandsschriften nennen zwei andere Ursachen, nämlich Stoffe aus dem Karton der Gipsplatte und direkte Sonneneinstrahlung auf diesen Karton. [3] Das Merkblatt Nr. 84 des SMGV führt «Vergilbung des Kartons» als eigene Zeile seiner Prüftabelle und verlangt als Massnahme, die Fläche abzusperren. [1]

Redaktionell geprüft: 14. August 2026

Was in den Merkblättern dazu steht

Die Zeile, die im Schweizer Prüfkatalog dafür steht

Merkblatt Nr. 84 «Untergrundvorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten», Artikelnummer 2974, Stand Juni 2007, herausgegeben von drei technischen Kommissionen des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands zusammen mit dem Schweizerischen Verband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie, führt in Kapitel 2 eine Tabelle aus Prüfungsgegenstand, Prüfmethode, Erkennung und Massnahme. [1] Eine ihrer Zeilen gehört allein der gelben Fläche. Erkannt wird sie an «Gelbe bis braune Verfärbungen des Kartons, durchschlagen bzw. -bluten nach der Beschichtung», die Prüfmethode heisst «Augenschein, Prüfung auf Wasserrandbildung», und die Massnahme lautet «Flächen mit geeigneter Grundbeschichtung absperren». [1] Was absperren heisst, definiert dasselbe Merkblatt in einer Fussnote:

«Absperren: Sperrschicht (lösemittelhaltige oder saure, anionische Sperrgrundierung) als Vorbehandlung zum Abisolieren von fleckenbildenden Rückständen im Untergrund.» [1]

Fünf Jahre später wird das Produkt beim Namen genannt. Merkblatt Nr. 86 «Deckbeschichtungen auf Trockenbauplatten im Innenbereich», Stand März 2012, herausgegeben vom SMGV zusammen mit der Trockenmörtel-, der Gipsplatten- und der Lackindustrie, trägt zu seinen Untergrundtabellen die Fussnote:

«bei starker Vergilbung, anderen Verfärbungen des Kartons und bei hydrophobierten Platten kann auch ein Sperrgrund notwendig sein. Dies muss durch Vorversuche ermittelt werden.» [2]

Für dich sind daran drei Angaben brauchbar. Der Fachbegriff, unter dem du in der Schweiz danach fragst, heisst Sperrgrund. Der Anwendungsfall, den die Verbandsquelle dafür nennt, ist genau deine Verfärbung. Und die Entscheidung darüber fällt am Objekt: Die Quelle verlangt einen Vorversuch, statt eine Regel aufzustellen. Bemerkenswert ist, wer das schreibt, denn am Merkblatt Nr. 86 hat neben den Bauverbänden auch der Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie mitgewirkt. [2] Was auf einer Gipsplatte vor jeder Beschichtung ohnehin zu geschehen hat, steht unter Untergrundvorbereitung; wie ein Betrieb die Fläche vorher beurteilt, unter Untergrundprüfung.

Die Vergilbung steht in zwei Schweizer Merkblättern als Eigenschaft des Untergrunds und nicht als Folge der Nutzung. [1][2]

Woher das Gelb kommt, wenn niemand geraucht hat

Das gemeinsame Merkblatt des deutschen Bundesverbands Ausbau und Fassade, der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Putz und des SMGV zählt in Ziffer 3.6 auf, was bei niedriger Temperatur und hoher Luftfeuchtigkeit an Trockenbau- und Spachtelarbeiten schiefgeht. Eine der Zeilen lautet wörtlich: «Farbveränderungen, Vergilbungen aus dem Untergrund (z. B. Lignin aus Gipskarton)». [3] Die Bedingung gehört zur Aussage. Die Liste steht unter der Überschrift der zu kalten und zu feuchten Verarbeitung und nicht unter dem Normalfall.

Die zweite Fundstelle steht in Ziffer 4.4 desselben Merkblatts, wo es um hohe Temperaturen geht: «Die Kartonoberfläche kann bei direkter Sonneneinstrahlung vergilben.» [3] Beide Male ist der Karton der Gipsplatte gemeint und nicht die Farbe darauf. Das Merkblatt tragen drei Verbände gemeinsam, nur einer davon ist der SMGV, und es ist in deutscher Rechtschreibung mit deutschen Normbezügen geschrieben. Für diese zwei Sätze ändert das nichts, weil sie ein Material beschreiben und keine Zuständigkeit verteilen; wo die Schweiz abweicht, sagt es das Merkblatt selbst in Fussnoten.

Ein möglicher Herkunftsort liegt nicht in der Wand, sondern im Anstrich. Die Bosshard-Farben AG in Rümlang lobt im technischen Merkblatt zu ihrer EmulSan Wohnraumfarbe, Artikel 35770, Blatt vom 29. Januar 2026, die Eigenschaft «Vernachlässigbare Vergilbung» aus und beschreibt dasselbe Erzeugnis als «auf Alkydharzen aufgebaut». [4] Ein Haftprimer derselben Herstellerin, der PigaPur Primer, Artikel 51120, Blatt vom 23. Juli 2026, führt «Vergilbungsfrei» unter seinen Eigenschaften. [5] Dass zwei Blätter desselben Hauses die geringe Vergilbung eigens als Vorteil nennen, lesen wir als Hinweis darauf, dass sie bei solchen Erzeugnissen vorkommt. Das ist unsere Lesart und keine Aussage der Herstellerin: Welches Bindemittel wie stark vergilbt, steht in keinem der zwei Blätter, und ein Messwert erst recht nicht. Wonach die Schweizer Regelwerke die Farbtypen überhaupt ordnen, steht unter Wandfarbe.

Warum hier durchschlagen steht und nicht ausbluten

Im Netz heisst der Vorgang meist ausbluten. In den neun Dokumenten, die für diesen Eintrag ausgewertet wurden, kommt das Wort kein einziges Mal vor; gesucht wurde nach «ausbluten», «Ausbluten» und «durchbluten». [6] Die Sache ist belegt, das Wort nicht: Merkblatt Nr. 84 schreibt «durchschlagen bzw. -bluten nach der Beschichtung» [1], und das gemeinsame Merkblatt beschreibt denselben Vorgang ganz ohne Fachwort als «Vergilbungen aus dem Untergrund». [3] Diese Seite hält sich an das Verb der Schweizer Quelle.

Was ein Sperrgrund tut, sagt keine dieser Quellen

Belegt sind vier Dinge: der Begriff, der Anwendungsfall, der Zusammensetzungstyp aus der Fussnote von Merkblatt Nr. 84 und der Weg zur Entscheidung über den Vorversuch. [1][2] Warum eine solche Schicht den Farbstoff zurückhält und ein gewöhnlicher Anstrich das nicht tut, sagt keines der neun ausgewerteten Dokumente. [6]

Eine Schichtzahl steht dort ebenso wenig, und das ist ausnahmsweise keine Lücke, sondern eine Antwort: Merkblatt Nr. 86 verlangt den Vorversuch gerade deshalb, weil sich die Frage nicht pauschal beantworten lässt. [2] Wer dir sagt, gegen eine vergilbte Platte brauche es immer zwei Lagen eines bestimmten Produkts, spricht aus eigener Erfahrung; in den Quellen dieser Seite steht die Zahl nicht. Wie sich der Sperrgrund von den drei benachbarten Grundbeschichtungen unterscheidet, steht unter Grundierung, Tiefgrund und Haftgrund.

Ungeklärt bleibt auch, ob eine Fläche ohne Karton darunter aus demselben Grund vergilben kann. Beide belegten Ursachen betreffen die Gipsplatte, und über verputzte Wände sagen die Quellen dieses Eintrags dazu nichts.

Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage

Die Position, die dem Gelb vorausgeht

Auf einem Angebot erkennst du die Absperrung an einer eigenen Zeile mit eigener Fläche. Fehlt sie, lohnen sich zwei Rückfragen. Die erste gilt dem Befund: Ist die Verfärbung als Vergilbung des Kartons aufgenommen worden, und mit welcher Prüfmethode? Die zweite gilt dem Erzeugnis, mit dem abgesperrt werden soll, denn erst mit dessen Namen kommst du an sein technisches Merkblatt.

Der Vorversuch aus Merkblatt Nr. 86 ist dabei selbst eine Leistung, und er kostet Zeit, bevor die erste Fläche gestrichen wird. [2] Ein Betrieb, der ihn einrechnet, schreibt ihn hin; einer, der ihn weglässt, entscheidet die Frage nach Augenmass. Wird die Fläche danach tapeziert statt gestrichen, gilt für den Karton dieselbe Fussnote, siehe Raufasertapete. Und wenn die vergilbte Wand beim Auszug zur Streitfrage wird, entscheidet nicht das Merkblatt, sondern die Grenze zwischen Abnutzung und Schaden.

Drei gelbe Flächen, die anders heissen

Wurde in der Wohnung geraucht, ist die Beurteilung eine andere, und sie fällt nicht im Merkblatt, sondern im Mietrecht. Die zwei kantonalen Entscheide dazu und die Frage, wer den zusätzlichen Anstrich bezahlt, stehen unter Nikotinflecken überstreichen.

Der zweite Fall steht in derselben Tabelle wie deiner. Merkblatt Nr. 84 führt eine eigene Zeile für Feuchtigkeit, deren Massnahme fast gleich lautet: «Wasserflecken und Wasserränder absperren». Die Prüfmethode ist dort aber eine andere, nämlich eine «Feuchtigkeitsmessung (mit geeignetem Gerät)». [1] Zwei ähnliche Verfärbungen, zwei verschiedene Prüfungen, und daran hältst du sie auseinander. Was ein feuchter Rand bedeutet und wer ihn melden muss, steht unter Feuchtigkeitsflecken.

Der dritte Fall verfärbt nichts, sondern färbt ab: Bleibt beim Darüberfahren Farbe an der Hand, geht es um einen anderen Befund mit einer eigenen Prüfmethode, siehe Kreiden. Löst sich die Schicht dagegen flächig, führt der Weg zu abblätternder Farbe. Und vergilbt Holz statt Karton, ist die Behandlung eine ganz andere, siehe Holzlack.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Redaktion GTK-T, GTK-G und GTK-M, zusammen mit dem SVGG Schweizerischer Verband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie: Merkblatt Nr. 84 «Untergrundvorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten», Artikelnummer 2974, Impressum «Merkblatt Stand Juni 2007». Schweizer Fachverband, Primärquelle dieses Eintrags, im Volltext gelesen, abgerufen am 13. August 2026. Verwendet sind zwei Zeilen der Prüftabelle aus Kapitel 2 und die Fussnote zur Definition von «absperren». Das Merkblatt erhebt selbst «keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Allgemeingültigkeit». Die Artikelnummer im Impressum ist gegen die Shopseite des Verbands gegengeprüft und stimmt überein.
  2. SMGV: zusammen mit der VTH Schweizerische Vereinigung der Trockenmörtelhersteller, dem SVGG und dem VSLF Verband der Schweizerischen Lack- und Farbenindustrie: Merkblatt Nr. 86 «Deckbeschichtungen auf Trockenbauplatten im Innenbereich», Impressum «Copyright SMGV, Merkblatt Stand März 2012», 10 Seiten. Schweizer Fachverband, im Volltext gelesen, abgerufen am 13. August 2026. Verwendet ist ausschliesslich die Fussnote zu den Untergrundtabellen. Offengelegter Widerspruch zur Artikelnummer: Die Download-Übersicht des Verbands führt das Merkblatt als Art. 2985, und eine Rechercheunterlage dieser Redaktion liest dieselbe Nummer auf der letzten Seite des PDF; ein zweites hält fest, im PDF sei keine Artikelnummer gedruckt. Die Nummer steht deshalb nur hier in der Quellenliste und nicht im Text.
  3. Bundesverband Ausbau und Fassade im Zentralverband Deutsches Baugewerbe (Berlin): Österreichische Arbeitsgemeinschaft Putz (Guntramsdorf) und SMGV (Wallisellen) als gemeinsame Herausgeber: Merkblatt «Verputzen, Wärmedämmen, Spachteln, Beschichten bei hohen und niedrigen Temperaturen», 2. Ausgabe Dezember 2013, 15 Seiten, Ziffern 3.6 und 4.4. Gemeinschaftsdokument dreier Verbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, also keine reine Schweizer Quelle; der SMGV zeichnet als Mitherausgeber. Im Dokument selbst steht keine Artikelnummer, die Übersichtsliste des Verbands führt es als Nr. 61. Im Volltext gelesen, abgerufen am 13. August 2026.
  4. Bosshard-Farben AG: Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang, Technisches Merkblatt «EmulSan Wohnraumfarbe», Dokumentkennung TM176, Artikel 35770, Blattdatum 29. Januar 2026. Herstellerangabe zu einem benannten Erzeugnis, im Volltext gelesen, abgerufen am 13. August 2026. Verwendet sind die Eigenschaftszeile «Vernachlässigbare Vergilbung» und die Selbstbeschreibung «auf Alkydharzen aufgebaut». Eine Herstellerin, die eine Eigenschaft auslobt, verkauft damit ihr Erzeugnis; für andere Produkte gilt die Angabe nicht.
  5. Bosshard-Farben AG: Rümlang, Technisches Merkblatt «PigaPur Primer», Dokumentkennung TM146, Artikel 51120, Blattdatum 23. Juli 2026. Herstellerangabe zu einem benannten Erzeugnis, im Volltext gelesen, abgerufen am 13. August 2026. Verwendet ist allein die Eigenschaftszeile «Vergilbungsfrei». Das Blatt beschreibt einen Haftprimer für Innen- und Aussenanstriche und nicht einen Sperrgrund.
  6. Redaktion malerofferte.ch: Nichtfund, Stand 13. August 2026. Gesucht wurde in den neun Dokumenten, die für diesen Eintrag zu Anstrichfehlern ausgewertet wurden (sieben Merkblätter des Maler- und Gipsergewerbes, zwei Fachinfos der Karl Bubenhofer AG), erstens nach den Wörtern «ausbluten», «Ausbluten» und «durchbluten», zweitens nach einer Erklärung, warum ein Sperrgrund wirkt und ein gewöhnlicher Anstrich nicht. Beide Suchen blieben ohne Treffer. Dokumentierter Nulltreffer.

Stand und Verantwortung

Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung. Im Streitfall helfen die kantonale Schlichtungsbehörde sowie Mieter- und Hauseigentümerverbände weiter.

In eigener Sache

malerofferte.ch führt Anfragen und Malerbetriebe zusammen und wird dafür bezahlt. Der Rat, die Absperrung und den Vorversuch als eigene Zeilen zu verlangen, verlängert eine Offerte und damit die Summe, an der wir mitverdienen. Er steht trotzdem hier, weil die Quellen den Vorversuch verlangen und wir dir nicht sagen können, ob deine Fläche ihn braucht. Eigene Auswertungen zu vergilbten Flächen haben wir keine.

Ist bei dir eine Fläche gelb geworden, ohne dass jemand geraucht hat, ist der Untergrund die erste Frage und der Preis die zweite. Stell deine Anfrage über malerofferte.ch und verlange, dass der Befund zum Untergrund als eigene Zeile auf dem Blatt steht.

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