Armierungsgewebe, die Einlage gegen Risse
Ein Armierungsgewebe liegt als Einlage in einer Putzschicht. Wann es hineingehört, sagt das SMGV-Merkblatt über Risse in Verputzen von 2001 für einen Fall genau: Bei strukturierten Deckputzen und einer Fugenrissbreite ab 0,1 Millimetern verlangt es entweder ein armiertes Anstrichsystem oder einen Armierungsputz mit Gewebeeinlage und darauf einen neuen Deckputz. [1]
Redaktionell geprüft: 14. August 2026
Die Masse, an denen die Entscheidung hängt
- 0,1 mm | ab dieser Fugenrissbreite verlangt das Merkblatt bei strukturierten Deckputzen eine armierte Massnahme [1]
- 0,05 bis 0,2 mm | Spanne, in der die Rissbreiten bei Fugenrissen laut derselben Quelle meist liegen [1]
- Q2 | Stufe, ab der ein Merkblatt aus fünf Ländern das Verkleben von Vliesen für möglich hält [2]
- Januar 2001 | Ausgabestand des Merkblatts; eine Merkblattnummer trägt das Dokument selbst nicht [1]
Ab welcher Rissbreite die Quelle ein Gewebe verlangt
Das Blatt, um das es geht, heisst «Risse in Verputzen und Beschichtungen», stammt vom Januar 2001 und wurde von der Gemeinsamen Technischen Kommission für das Gipsergewerbe des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands erarbeitet. [1] Der Verband führt es heute unter der Nummer 55; im Dokument selbst steht diese Nummer nicht, ebenso wenig eine Artikelnummer. [1][4] Wer es zitiert, nennt deshalb besser den Titel als die Nummer.
Für Fugenrisse, also die Risse, die regelmässig über den Mauerwerksfugen verlaufen, beschreibt das Merkblatt zuerst die Grössenordnung und dann die Massnahme. Zur Grössenordnung heisst es, die Rissbreiten betrügen meist 0,05 bis 0,2 Millimeter, und weiter, solche Risse seien in den Mörtelfugen und im Mauerwerk in der Regel nicht erkennbar, ihre Ursache liege im Untergrund und nicht im Putzsystem. [1] Zur Massnahme steht dort:
«Bei strukturierten Deckputzen ist, sofern die Rissbreite ≥ 0,1 mm liegt, entweder ein armiertes Anstrichsystem aufzutragen, oder einen Armierungsputz mit Gewebeeinlage aufbringen und ein neuer Deckputz zu applizieren.» [1]
Zwei Wege also, und beide tragen das Wort Armierung, aber nur einer davon enthält ein Gewebe. Der Unterschied ist für ein Angebot erheblich: Ein armiertes Anstrichsystem bleibt eine Anstrichleistung auf der bestehenden Fläche, ein Armierungsputz mit Gewebeeinlage samt neuem Deckputz ist ein neuer Putzaufbau und damit Gipserarbeit. Welches Gewerk was macht, steht unter Innenputz und unter Gipser.
Eine zweite Stelle desselben Merkblatts nennt für Schwindrisse an der Fassade andere Zahlen und einen anderen Weg. Sind sie höchstens 0,05 Millimeter breit, sind laut Quelle keine Massnahmen erforderlich; bei Rissen von 0,05 bis 0,2 Millimetern ist entweder ein vollflächiger neuer Deckputz oder ein auf den Deckputz abgestimmtes Anstrichsystem mit Faserzusätzen aufzubringen. [1] Ein Fasersystem ist kein Gewebe. Dass das Merkblatt für zwei Rissarten zwei verschiedene Massnahmen nennt, ist der Grund, warum eine allgemeine Regel «ab so und so viel Millimetern wird armiert» in dieser Quelle nicht steht.
Was das Blatt ausdrücklich nicht behandelt
Bevor jemand diese Millimeterwerte auf seinen eigenen Riss legt, gehört die Grenze der Quelle dazwischen. Das Merkblatt sagt sie selbst, im ersten Kapitel:
«Statische und konstruktive Risse in Wänden und Decken, deren Klassierung, Beurteilung und Instandsetzung sind nicht Gegenstand dieses Merkblattes.» [1]
Die Massnahmen dieses Merkblatts gelten für Risse in Putz und Beschichtung; Risse, die aus einer Bewegung des Bauwerks kommen, nimmt es ausdrücklich aus. [1]
Wer also einen Riss vor sich hat, der durch mehrere Bauteile läuft oder sich verändert, findet hier keine Antwort. Wie ein Betrieb einen Riss überhaupt aufnimmt, steht unter Risse in der Wand; wer die Reparatur zahlt, unter Haarriss oder Setzriss.
Ein zweiter Vorbehalt betrifft das Alter. Das Merkblatt ist von 2001 und stützt sich auf die SIA-Empfehlung V 242/1 «Verputz- und Gipserarbeiten», nicht auf die Norm SIA 242 von 2012. [1] Ob diese Empfehlung heute noch gilt, sagt keine geprüfte Quelle; was die Norm heute regelt, steht unter SIA 242.
Die Alternative, die aus einem Merkblatt mehrerer Länder kommt
Neben dem Gewebe im Putz gibt es das Vlies auf der Fläche. Dazu liegt eine Angabe vor, und sie stammt nicht aus einer Schweizer Publikation. Das Merkblatt «Putzoberflächen im Innenbereich» wird in der Schweiz vom SMGV unter der Nummer 60 abgegeben, heisst im Dokument selbst aber «Merkblatt 3» und ist ein Gemeinschaftswerk von Verbänden aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg; der SMGV steht dort unter «Unter Mitarbeit von», nicht unter den Herausgebern. [2] Sein Satz zum Vlies lautet:
«Die Verklebung von Vliesen («Malervlies»/technisches Vlies) ist zur vorbeugenden Haarrissminderung ab der Qualitätsstufe Q2 möglich. Dies richtet sich nach den Vorgaben des Auftraggebers/Planers.» [2]
Drei Dinge stehen darin, und alle drei sind einschränkend. Das Vlies mindert vorbeugend, es beseitigt nichts. Es setzt eine Oberfläche ab der Stufe Q2 voraus. Und ob es kommt, entscheidet nicht der ausführende Betrieb, sondern die Bauherrschaft oder die Planung. Was die Stufen bedeuten und warum in der Schweiz meist Q3 gefordert wird, steht unter Spachtelqualität Q1 bis Q4. Eine gesamtschweizerisch geltende Regel ist der Vliessatz nicht: Er stammt aus einem Dokument, dessen übrige Verweise auf deutsche, österreichische und luxemburgische Regelwerke zeigen.
Drei Wörter, die im Alltag durcheinandergeraten
Armierungsputz, armiertes Anstrichsystem und Armierungsgittergewebe klingen ähnlich und meinen verschiedene Dinge. Der Armierungsputz ist eine Putzlage mit eingelegtem Gewebe, das armierte Anstrichsystem eine Beschichtung ohne Putzlage, beides nach der oben zitierten Stelle. [1] Das dritte Wort führt am weitesten weg: Im Merkblatt Nr. 50 des Verbands über Haftschichten ist ein Armierungsgittergewebe kein Bauteil, sondern Prüfmittel. Es wird mit Klebemörtel auf die Fläche gesetzt und wieder herausgerissen, um zu sehen, ob der Untergrund trägt. [3] Wie diese Probe abläuft und wozu sie dient, steht unter Haftschichten.
Auch das Prüfprotokoll, das der Verband zu seinem Merkblatt über Bodenbeschichtungen abgibt, kennt das Wort, und zwar am Ende einer Zeile. Zur Frage nach Rissen nennt es als Erkennung dunkle Abzeichnungen und wasserführende Risse über 0,2 Millimeter und als Behebung, Risse zu verfüllen oder zu spachteln und allenfalls zu armieren. [4] Das «allenfalls» steht so in der Quelle. Es zeigt, was diese Seite insgesamt zeigt: Das Armieren ist die Ausnahme in einer Reihe, nicht der Regelfall. Welche Prüfungen ein Betrieb vorher schuldet, steht unter Untergrundprüfung.
Was ein Armierungsgewebe selbst ist, sagt keines der vier Blätter, aus denen diese Seite sonst schöpft. Es steht in einem fünften: Das Merkblatt «Putzträger, Putzbewehrungen und Putzbrücken» vom Januar 2000, das der Verband auf seiner Übersichtsseite unter der Nummer 51 führt, nennt zwei Masse. Ein Gewebe zum Einlegen in eine Putzschicht soll eine Maschenweite von etwa der dreifachen Korngrösse des Putzmörtels haben, und Gewebe unter 8 Millimetern Maschenweite gehören nach demselben Blatt nicht in einen Grundputz. Flächige Putzbewehrungen sind mindestens 10 Zentimeter zu überlappen. [5] Wo das Gewebe in der Schicht liegt und warum die Lage über seine Wirkung entscheidet, steht unter Putzgrund und Armierung. Ein Gewicht in Gramm je Quadratmeter nennt auch dieses Blatt nicht.
Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage
- Zum Gewicht des Gewebes in Gramm je Quadratmeter, zu seiner Reissfestigkeit und zur Einbettungstiefe liegt in keiner der fünf Quellen eine Angabe vor. Maschenweite und Überlappung stehen belegt im Text, Fussnote 5.
- Die tragende Quelle ist 25 Jahre alt, trägt im Dokument keine Nummer und ist nur als Bildscan lesbar. Dasselbe gilt für Fussnote 5, die ein Jahr älter ist.
- Die Angabe zum Vlies stammt aus einem Dokument mehrerer Länder und ist keine Schweizer Regel.
Was auf deinem Blatt stehen sollte
Wird dir eine Rissinstandsetzung angeboten, ist die entscheidende Angabe nicht das Wort Armierung, sondern der Weg. Steht dort ein Anstrichsystem, bleibt die Putzfläche, wie sie ist. Steht dort ein Armierungsputz mit Gewebeeinlage, kommt ein neuer Deckputz darüber, und damit ändert sich die Struktur der Fläche. Lass dir sagen, welcher der beiden Wege gemeint ist, und dazu die gemessene Rissbreite, denn genau daran hängt die Regel des Merkblatts.
Die zweite Frage betrifft die Ursache. Nach dem Merkblatt liegt sie bei Fugenrissen im Untergrund und nicht im Putzsystem. [1] Eine Massnahme an der Oberfläche behandelt dann das Bild und nicht den Grund, und das gehört vor der Vergabe geklärt. Wie eine solche Fläche gemessen und abgerechnet wird, steht unter Ausmassregeln für Malerarbeiten; wie verbindlich die Summe darunter ist, unter Offerte und Kostenvoranschlag.
Verwandte Begriffe
- Abrieb (Deckputz): Abrieb, der geriebene Deckputz
- Fugen spachteln: Fugen spachteln macht aus zwei Platten eine Fläche
- SMGV: Was der SMGV herausgibt und was davon frei ist
- Feuchtigkeits- / Wasserflecken: Muss ich Feuchtigkeitsflecken dem Vermieter melden?
Quellen
- SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband: Erarbeitet von der GTK/G Gemeinsame Technische Kommission für das Gipsergewerbe: Merkblatt «Risse in Verputzen und Beschichtungen», Januar 2001, 6 Seiten, Fusszeile «WDZ 1.2001 2000». Fachverband, Schweiz, Primärquelle, Volltext gelesen. Schwächere Belegstufe: Die Datei ist ein reiner Scan ohne Textebene; die Zitate sind seitenweise vom Bild abgeschriebene Transkriptionen und keine maschinelle Textextraktion. Das Dokument trägt weder die Merkblattnummer 55 noch eine Artikelnummer; beide stammen von der Übersichtsseite des Verbands [4] und sind am Original nicht nachprüfbar. Es zitiert die SIA-Empfehlungen V 242/1 und V 243/1, nicht die Norm SIA 242 von 2012. Abgerufen am 13.08.2026.
- Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Baugipse, und weitere Herausgeber aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Luxemburg, unter Mitarbeit des SMGV: Merkblatt 3 «Putzoberflächen im Innenbereich. Qualitätsstufen für abgezogene, geglättete, abgeriebene und gefilzte Putze», 07/2021, Stand August 2021, 16 Seiten, dritte Auflage. Gemeinschaftsmerkblatt aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg, Volltext gelesen. Kein SMGV-Original: Der Verband steht auf der Impressumsseite unter «Unter Mitarbeit von» und gibt das Dokument in der Schweiz als Merkblatt Nr. 60 ab; das Dokument selbst nennt weder diese Nummer noch eine Artikelnummer. Es ist in deutscher Rechtschreibung gesetzt und zitiert primär VOB, DIN und ÖNORM. Allgemeine Aussagen daraus gelten für den ganzen Verbreitungsraum und sind keine Schweizer Regel. Abgerufen am 13.08.2026.
- SMGV: Erarbeitet von der GTK/G: Merkblatt Nr. 50 «Haftschichten», Artikelnummer 2954, Stand Oktober 2003, 7 Seiten. Fachverband, Schweiz, Primärquelle, Volltext gelesen. Für diesen Eintrag ausschliesslich verwendet für die Rolle des Armierungsgittergewebes in der Abreissprobe, also zur Abgrenzung gegen die Bauanwendung. Abgerufen am 13.08.2026.
- SMGV: Prüfprotokoll zu Merkblatt Nr. 95 «Bodenbeschichtungen auf mineralische Untergründe», Artikelnummer 2454, Stand Januar 2024, 4 Seiten, sowie die Übersichtsseite «Merkblätter und Fachinformationen» des Verbands. und https://www.smgv.ch/de/services/fachliches/merkblaetter-und-fachinformationen Fachverband, Schweiz. Das Prüfprotokoll belegt die Massnahmenzeile zur Rissfrage. Die Übersichtsseite belegt die heutige Nummerierung des Merkblatts von 2001 als Nr. 55 sowie die Existenz von Merkblatt Nr. 51 «Putzträger, Putzbewehrungen und Putzbrücken», 2000, dessen Inhalt für diesen Eintrag am 13.08.2026 nachbeschafft wurde, siehe Fussnote 5. Ein Publikations- oder Aktualisierungsdatum weist die Übersichtsseite nicht aus, angegeben ist deshalb nur das Abrufdatum. Die Übersichtsseite führt das Blatt von 2000 in ihrer Tabelle als «Nr. 51 Putzträger, Putzbewehrungen und Putzbrücken 2000 2967». Abgerufen am 13.08.2026.
- SMGV: Erarbeitet von der GTK/G: Merkblatt «Putzträger, Putzbewehrungen und Putzbrücken», Januar 2000, 6 Seiten, Fusszeile der letzten Seite «WE / 3000 / 1.2000». Auf der Übersichtsseite des Verbands als Nr. 51 mit der Artikelnummer 2967 geführt [4]. Fachverband, Schweiz, Primärquelle, am 13.08.2026 selbst beschafft und vollständig gelesen. Schwächere Belegstufe: Die Datei ist ein reiner Scan; eine Textextraktion mit PyMuPDF liefert auf allen sechs Seiten null Zeichen. Die sechs Seiten sind als Bilder gelesen und abgeschrieben worden. Das Dokument selbst trägt weder Merkblatt- noch Artikelnummer; beide stammen von der Übersichtsseite. Für diesen Eintrag ausschliesslich verwendet für Maschenweite und Überlappung. Die Einbaulage und die Unterscheidung von Zug- und Schwindbewehrung stehen auf «putzgrund-armierung», das dieselbe Quelle vollständig auswertet. Abgerufen am 13.08.2026.
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 14. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch.
In eigener Sache
Unser Geld verdienen wir an vermittelten Offertanfragen und nicht an Verputzarbeiten. Die geprüften Blätter machen das Armieren zur Ausnahme und nicht zum Regelfall, was gegen zusätzliche Positionen auf deinem Blatt spricht und damit gegen den grösseren Auftrag. Nachprüfen lässt sich das an der zitierten Stelle des Merkblatts und nicht an dieser Seite.
Notier die Rissbreite und die Stelle, an der du sie gemessen hast, und leg beides deiner Anfrage bei. Eine Offerte, die darauf nur «Riss sanieren» antwortet, lässt die Frage offen; eine, die den gewählten Weg benennt, beantwortet sie. Auf malerofferte.ch kannst du dieselbe Messangabe mehreren Malerbetrieben zugleich vorlegen.
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