Die Lebensdauertabelle sagt, wie lange ein Anstrich hält
Die Paritätische Lebensdauertabelle ist ein Verzeichnis von Nutzungsdauern, das der Hauseigentümerverband Schweiz und der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz gemeinsam herausgeben, in Kraft seit dem 1. Februar 2024. [1] Sie ist kein Gesetz, sondern eine Empfehlung zweier Verbände. Für einen Anstrich in Dispersions- oder Leimfarbe nennt sie acht Jahre, für Acryl-, Alkydharz- und Kunstharzfarben fünfzehn. [4]
Redaktionell geprüft: 17. August 2026
Was in dieser Tabelle festgelegt ist
- 1. Februar 2024 | Stand der geltenden Ausgabe, gleichlautend im Verkauf und im Werkzeug [1][4]
- 8 Jahre | Position «Dispersions-, Leimfarbe, Blanc-fix, geweisselt» [4]
- 15 Jahre | Position «Acryl, Alkydharzfarben, Kunstharz», dieselbe Zeile [4]
- 14 Rubriken | so viele Gruppen gibt das frei zugängliche Werkzeug aus, eine davon für Wände [4]
- 83 Seiten | Umfang der gedruckten Broschüre im A6-Format beim Mieterverband, CHF 12.80 [2]
Zwei Verbände, eine Tabelle, und kein Gesetz dahinter
Die Tabelle hat zwei Herausgeber. Der HEV-Shop beschreibt sie als «die paritätische Lebensdauertabelle des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV) und des Mieterinnen- und Mieterverbandes Deutschschweiz (MVD)» und nennt ihren Inhalt «Richtlinien für die voraussichtliche Lebensdauer verschiedener Einrichtungen in Wohn- und Geschäftsräumen». [1] Der Mieterverband schreibt, sie sei «gemeinsam vom Mieterinnen- und Mieterverband (MV) und dem Hauseigentümerverband (HEV) erarbeitet» worden und werde «von allen wichtigen Verbänden der Immobilien- und Versicherungsbranche zur Anwendung empfohlen». [2] Empfohlen, nicht vorgeschrieben: Weiter reicht der Status nach diesen Quellen nicht.
Woher die Zahlen stammen, sagt der Verkaufstext des HEV am deutlichsten. «Die angegebenen Lebensdauern basieren auf Erfahrungen aus der Vermietungspraxis und beziehen sich jeweils auf Durchschnittswerte für mittlere Material- und Arbeitsqualitäten bei normaler, durchschnittlicher Beanspruchung.» [1] Der Mieterverband führt denselben Vorbehalt und stellt ihm ein Beispiel voran: «Ein guter Kochherd kann 30 Jahre lang funktionieren, während ein billiges Modell schon nach 10 Jahren den Dienst versagt.» [2] Wer eine Zahl aus der Tabelle liest, liest einen Mittelwert und keine Messung an seiner Wand.
Wofür die Verbände ihr Werk vorsehen, steht ebenfalls im Verkaufstext, und es sind zwei Dinge: «Die Tabelle dient als Berechnungsgrundlage für die Aufteilung von Instandstellungskosten bei der Wohnungsabnahme und für die Überwälzung von wertvermehrenden Investitionen auf den Mietzins.» [1] Die zweite Verwendung hat mit dem Auszug nichts zu tun. Wie aus einer Nutzungsdauer ein Betrag wird, steht unter Malerarbeiten bei Auszug; diese Seite bleibt beim Verzeichnis.
Das aktuelle Datum ist an zwei Stellen belegt. Der HEV-Shop führt die Ausgabe als «Paritätische Lebensdauertabelle, Februar 2024» mit dem Zusatz «Neu überarbeitete Tabelle in Kraft per 1. Februar 2024». [1] Das gemeinsame Online-Werkzeug schreibt im Kopf, es enthalte «die aktuellen Lebensdauern per 1.2.2024». [4]
Die Jahreszahl sagt, wie lange etwas halten soll, und nicht, wann jemand neu streichen muss.
So ist eine Rubrik aufgebaut
Das frei zugängliche Werkzeug von HEV Schweiz und Mieterverband gliedert den Bestand in 14 Rubriken, von Bad und Bodenbelägen bis zur zentralen Warmwasseraufbereitung. [4] Für Malerarbeiten zählt eine davon, und sie heisst «Decken / Wände / Türen».
Innerhalb der Rubrik stehen zwei Ebenen. Oben eine Gruppe, darunter ihre Positionen. Die Gruppe «Anstriche von Wand- und Deckenbekleidungen / Verputzen» führt zwei Positionen, und zwischen ihnen liegen sieben Jahre. In der Datenausgabe des Werkzeugs trägt jede Gruppenzeile die Werte ihrer ersten Position, hier also 15 Jahre; das ist eine Beobachtung dieser Redaktion am Datenbestand und keine Aussage der Herausgeber. Massgebend ist die Position und nicht die Gruppe darüber. Bei den Tapeten wird der Abstand noch grösser, dort stehen 10 Jahre für Raufaser und 24 für Tapeten zum Überstreichen in derselben Gruppe. [4]
| Position der Rubrik «Decken / Wände / Türen» | Nutzungsdauer als Richtwert | Richtpreis im Werkzeug, nicht Teil der paritätischen Werte |
|---|---|---|
| Abrieb, rohe Putze, Klosterputze usw. (mineralisch) | 25 Jahre [4] | Ersatz, CHF 13.00 je m² [4] |
| Kunststoffabrieb | 30 Jahre [4] | Ersatz, CHF 11.00 je m² [4] |
| Weissputze | 20 Jahre [4] | Ersatz, CHF 18.00 je m² [4] |
| Dispersions-, Leimfarbe, Blanc-fix, geweisselt | 8 Jahre [4] | Ersatz, CHF 8.00 je m² [4] |
| Acryl, Alkydharzfarben, Kunstharz | 15 Jahre [4] | Ersatz, CHF 18.00 je m² [4] |
| Holztäfer, deckend gestrichen | 30 Jahre [4] | Ersatz, CHF 86.00 je m² [4] |
| Kittfugen | 10 Jahre [4] | Ersatz, CHF 25.00 je m [4] |
Die Bezeichnungen sind die der Tabelle und nicht die des Handels. «Geweisselt» und «Blanc-fix» stehen dort neben der Dispersionsfarbe in einer einzigen Position, und der Abrieb bekommt eine eigene Gruppe mit drei Zeilen. Beim Täfer steht neben dem deckenden Anstrich eine zweite Zeile für Lasur und Deckfarbe mit 20 Jahren, bei den Türen der Anstrich in Öl oder Kunstharz mit 20 Jahren neben Beschlägen mit 15 und Massivholztüren mit 30. [4]
Die Preisspalte gehört nicht zur paritätischen Einigung
Neben der Jahreszahl führt jede Zeile eine zweite Angabe, und die hat einen anderen Rang. Der Mieterverband schreibt es selbst hin: «Die kursiv gesetzten Richtpreisangaben innerhalb der Lebensdauertabelle wurden vom MV erhoben und sind nicht Bestandteil der paritätisch festgelegten Richtwerte.» [2] Paritätisch geeinigt haben sich die zwei Verbände also über die Jahre, nicht über die Franken.
Wer die Preise erhoben hat, sagen die zwei Quellen unterschiedlich. Der Mieterverband nennt sich selbst [2]. Der Quellenvermerk des Werkzeugs nennt stattdessen die Fachzeitschrift «mietrechtspraxis|mp» und schreibt, die Preisangaben seien «bei Unternehmern und Herstellern erhoben und sollen als Richtwerte verstanden werden». [4] Beide Angaben stehen hier nebeneinander, weil diese Redaktion nicht entscheiden kann, welche zutrifft.
Im Büro und im Restaurant gilt eine kürzere Dauer
Die Werte der Tabelle gelten der Wohnung. Für Geschäftsräume nennt der HEV Schweiz Abschläge, und er nennt sie ausdrücklich «insbesondere» für Boden-, Wand- und Deckenbeläge: 20 Prozent für Büros, 25 Prozent für «Gewerbe mit wenig Beanspruchung (z.B. Läden)» und 50 Prozent für «Gewerbe mit viel Beanspruchung (z.B. Restaurant)». [3] Der Abschlag trifft damit auch den Anstrich in einem Büro, und zwar um einen Fünftel, im Restaurant um die Hälfte.
Von welchem Ausgangswert der Abschlag zu rechnen ist, schreibt die Seite nicht dazu.
Die gedruckte Tabelle haben wir nicht in der Hand gehabt
Alles auf dieser Seite stammt aus den zwei Verbandsseiten, der Verkaufsseite des HEV-Shops und dem gemeinsamen Online-Werkzeug. Die Broschüre selbst ist nicht beschafft worden, und beide Herausgeber sagen, dass das Werkzeug nur ein Teil davon ist: «Bei dieser Online-Applikation handelt es sich um einen Auszug aus der paritätischen Lebensdauertabelle.» [2] «Das vorliegende Online-Tool ist ein Auszug aus der paritätischen Lebensdauertabelle.» [3] Wie viele Positionen das vollständige Werk führt, sagt keine der vier Quellen. Die 83 Seiten sind eine Seitenzahl und keine Positionszahl. [2]
Drei weitere Angaben fehlen. Was sich mit der Ausgabe vom 1. Februar 2024 gegenüber der Vorgängerausgabe geändert hat, nennt keine der Quellen, und eine ältere Ausgabe liegt uns nicht vor. Ob eine Behörde an die Werte gebunden ist, sagt ebenfalls keine; die Herausgeber sprechen von Richtlinien und von einer Empfehlung. Und dass die zwei Verkaufspreise dasselbe Erzeugnis meinen, ist nicht belegt: Der HEV-Shop verlangt CHF 7.50 für Mitglieder und CHF 9.50 für Nichtmitglieder [1], der Mieterverband CHF 12.80 für eine Broschüre, die laut eigener Beschreibung zusätzlich «die Richtpreise und mietrechtlichen Grundlagen» enthält. [2]
Alle vier Quellen wurden am 17. August 2026 direkt geöffnet und als Rohtext ausgelesen, das Werkzeug zusätzlich über seinen Datenendpunkt abgefragt. Alle vier stammen von den Herausgebern der Tabelle selbst und sind für die Frage dieser Seite Primärquellen; eine unabhängige Prüfung der Werte durch Dritte liegt dieser Redaktion nicht vor.
Offengelegte Grenzen dieser Quellenlage:
- Alle vier Quellen stammen von den Herausgebern. Zur Frage, ob die Werte zutreffen, sagt keine von ihnen etwas, und diese Redaktion hat keine unabhängige Prüfung gefunden.
- Ausgewertet ist eine von 14 Rubriken. Die Werte der übrigen 13 stehen hier nicht.
- Die gedruckte Tabelle ist nicht beschafft. Was das Werkzeug nicht ausgibt, ist damit für diese Seite unbekannt und nicht etwa nicht vorhanden.
Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung. Die Tabelle ist eine Empfehlung zweier Verbände; wer über eine Forderung streitet, wendet sich an die Schlichtungsbehörde seiner Gemeinde, an den Mieterinnen- und Mieterverband oder an den HEV.
Warum CHF 8.00 pro Quadratmeter keine Offerte sind
In der Preisspalte des Werkzeugs steht neben dem Dispersionsanstrich «Ersatz, pro m², 8.00». [4] Der Betrag sieht aus wie ein Malerpreis und ist keiner, und zwar aus zwei Gründen.
Der erste steht in der Quelle. Die Preisspalte ist nach Angabe des Mieterverbands nicht Teil der paritätisch festgelegten Werte [2], und nach Angabe des Werkzeugs bei Unternehmern und Herstellern erhoben, ohne Nennung von Zeitraum und Stichprobe [4]. Der zweite steht im Gegenstand: Ein Malerangebot rechnet Fläche, Untergrund und Anzahl Anstriche, und keine dieser Grössen kommt in einer Tabellenzeile vor. Woran ein Quadratmeterpreis für Malerarbeiten sonst hängt, steht unter Maler-Preis pro Quadratmeter.
Wenn dir jemand einen Betrag aus der Tabelle vorhält, frag nach der Zeile und nach der Ausgabe. Was am Tag der Rückgabe überhaupt festgehalten wurde, steht unter Mängelliste bei der Wohnungsübergabe.
Das kostenlose Werkzeug ist nicht die ganze Tabelle
Weil die Abfrage auf mietrecht.ch nichts kostet und jede Position einzeln ausgibt, wirkt sie wie die Tabelle. Sie ist es nach Angabe beider Herausgeber nicht, sondern ein Auszug daraus. [2][3] Ihr eigener Quellenvermerk sagt dasselbe und beginnt mit dem Satz: «Auszug aus der paritätischen Lebensdauertabelle HEV Schweiz / Mieterverband (MV)», dazu die Auflösung des Kürzels «kU: kleiner Unterhalt durch die Mieterschaft». [4]
Praktisch heisst das: Findest du deine Position im Werkzeug nicht, ist damit nicht gesagt, dass die Tabelle sie nicht führt.
Verwandte Begriffe
- normale Abnutzung oder Schaden Mietwohnung Unterschied: Wann aus Abnutzung ein Schaden wird
- Renovationspflicht Mieter Ende Mietverhältnis: Renovationspflicht beim Auszug, was Art. 267 OR verlangt
- Nikotinflecken überstreichen: Nikotinflecken überstreichen in der Mietwohnung
- Streit mit Vermieter über Malerkosten Schlichtungsbehörde: Schlichtungsbehörde, die erste Station im Streit um Malerkosten
Quellen
- HEV-Shop (Hauseigentümerverband Schweiz, Zürich): Produktseite «Paritätische Lebensdauertabelle, Februar 2024», mit dem Vermerk «Neu überarbeitete Tabelle in Kraft per 1. Februar 2024», Preise CHF 7.50 für Mitglieder und CHF 9.50 für Nichtmitglieder. Verkaufsseite des Herausgebers zum eigenen Werk. Primärquelle für Herausgeberschaft, Ausgabedatum, Zweckbestimmung und Preis. Keine Angabe zu Seitenzahl oder Positionszahl. (abgerufen 17.08.2026)
- Mieterinnen- und Mieterverband: Seite «Lebensdauertabelle» unter «Mietrecht, Unterlagen und Tools», ohne Publikations- oder Standdatum auf der Seite. Primärquelle für die Herausgeberschaft, für den Vorbehalt zu den kursiven Richtpreisen, für den Auszugscharakter der Online-Applikation und für die gedruckte Broschüre mit 83 Seiten im A6-Format zu CHF 12.80. Der Verband bezeichnet sich hier als «Mieterinnen- und Mieterverband (MV)», die zwei anderen Quellen nennen den Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz. (abgerufen 17.08.2026)
- HEV Schweiz: Seite «Lebensdauertabelle» unter «Vermieten, Verwalten», ohne Publikations- oder Standdatum auf der Seite. Primärquelle für die Reduktionssätze bei Geschäftsräumen und für den Auszugscharakter des Online-Tools. Führt zusätzlich ein gemeinsames Merkblatt zur Parkettpflege, das hier nicht ausgewertet ist. (abgerufen 17.08.2026)
- HEV Schweiz und Mieterinnen- und Mieterverband: Online-Werkzeug «Lebensdauer» auf mietrecht.ch, samt Abfrage der Rubrik «Decken / Wände / Türen» über den Datenendpunkt der Anwendung. Primärquelle für die 14 Rubriken, für die Werte und Richtpreise der ausgewerteten Rubrik, für den Quellenvermerk und für die Angabe «Sie enthält die aktuellen Lebensdauern per 1.2.2024». Die Anwendung lädt ihre Inhalte nach; der sichtbare Text ist deshalb aus dem Programmcode der Seite und aus dem Datenendpunkt gelesen und nicht aus dem ausgelieferten HTML. (abgerufen 17.08.2026)
Stand und Verantwortung
Inhaltlich geprüft am 17. August 2026. Verantwortlich: Redaktion malerofferte.ch. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung. Im Streitfall helfen die kantonale Schlichtungsbehörde sowie Mieter- und Hauseigentümerverbände weiter.
In eigener Sache
Diese Seite sagt, dass ein Betrag aus der Preisspalte der Tabelle kein Malerpreis ist, und rät zur Rückfrage nach der Zeile. Dass wir das sagen, ist nicht uneigennützig: malerofferte.ch vermittelt Offertanfragen an Malerbetriebe und verdient an der Vermittlung. Die Interessenlage gehört genannt, die Aussage über die Preisspalte stammt trotzdem von deren Herausgeber und nicht von uns.
Wenn dir jemand für eine Wand einen Betrag aus der Lebensdauertabelle vorrechnet, hilft ein echtes Angebot mit Fläche und Positionen daneben. Eines bekommst du über malerofferte.ch von Betrieben aus deiner Region.
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